Ob Neubau, Umbau oder Modernisierung – wir entwickeln deinen Bewegungsraum, der optimal auf die jeweilige Zielgruppe abgestimmt ist: von Kleinkindern bis hin zu Erwachsenen.
Der Bewegungsraum – oft als „kleiner Turnsaal“ bezeichnet – gewinnt in Schulen, Kindergärten und Therapieeinrichtungen immer mehr an Bedeutung. Er schafft Platz für Motoriktraining, Koordinationsübungen, spielerische Bewegung und sichere Aktivitätsprogramme für alle Altersgruppen.
Wir sind dein Ansprechpartner aus einer Hand: Planung, Produktion und Montage kompletter Bewegungsräume – individuell, langlebig und sicher.
Ein gut geplanter Bewegungsraum ist mehr als nur ein Raum – er wird zum Ort, an dem Bewegung Freude macht, Sicherheit vermittelt und Entwicklung möglich wird. Gerade bei begrenztem Platz entscheidet eine durchdachte Gestaltung darüber, ob sich Kinder, Jugendliche oder Patient:innen frei, sicher und mit Begeisterung bewegen können.
Wir holen das Maximum aus jedem Quadratmeter heraus: mit klaren Strukturen, flexiblen Lösungen und einem Gespür für die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe. Unsere langjährige Erfahrung im Sporthallen- und Turngerätebau hilft uns dabei, auch kompakte Bewegungsräume in attraktive, funktionale Bewegungswelten zu verwandeln.
Dabei planen wir konsequent auf Basis der ÖISS‑Richtlinie „Spiel- und Bewegungsräume im Innenbereich“ (Stand 02/2026) – für nachhaltige Qualität, nachvollziehbare Sicherheit und langfristige Nutzbarkeit.
FAQ
Sicherheitsbereiche (Abstände, Fall- und Aufprallflächen) richten sich grundsätzlich nach den einschlägigen Normen für Geräte und werden in der ÖISS‑Richtlinie u. a. über Fallhöhen konkretisiert.
Die Richtlinie definiert beispielsweise Sicherheitsabstände abhängig von der Fallhöhe (z. B. 1,00 m bei <60 cm, 1,50 m bei 60 cm bis ≤1,50 m; darüber Formel).
Wenn Räume klein sind oder Bestandssituationen vorliegen, sind projektbezogene Lösungen möglich – Sicherheit bleibt dabei das wichtigste Kriterium. Die Richtlinie weist explizit darauf hin, dass bei Zu- und Umbauten eine vollinhaltliche Umsetzung nicht immer gelingt und dann Fachleute beizuziehen sind.
Für Bewegungsräume in Kindergärten empfiehlt die ÖISS‑Richtlinie Sportböden analog zu Sporthallen – vor allem wegen der Schutzfunktion für Kleinkinder und Vorschulkinder.
Dabei werden punktelastische Sportböden für kleine Kinder als besonders geeignet erwähnt; bei Anforderungen wie Rollstuhlbefahrbarkeit wird mischelastischen Sportböden der Vorzug gegeben.
Wenn ein Sportboden nicht möglich ist, nennt die Richtlinie als Mindestanforderung robuste, pflegeleichte und rollstuhlgerechte Beläge mit elastischer Unterschicht.
Nicht pauschal. Grundlegend ist laut ÖISS-Richtlinie, dass Wände bis mind. 2,0 m senkrecht, ebenflächig und flächenbündig auszubilden sind (inkl. Anforderungen an Fugen, Kanten und Ecken).
Wichtig: Wenn Sicherheitsabstände zu Wänden reduziert werden sollen, erlaubt die Richtlinie Reduktionen unter der Voraussetzung von anprallmindernder Verkleidung oder Prallschutzmatten an den betreffenden Wandflächen.
Zusätzlich betont die Richtlinie die Bedeutung von Bau- und Raumakustik.