Eine Frage der Haftung!
Gemäß ÖNORM B 2609 sind Turn- und Sportgeräte jährlich auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen.
Sportgeräte und -böden unterliegen der Abnutzung. Durch diese Abnutzung kann nicht nur die Funktionsfähigkeit, sondern auch die Sicherheit beeinträchtigt werden. Die Haftung für die Betriebssicherheit liegt beim Betriebsträger!
Die Schweiger-Komplettausstatter übernehmen diese Aufgabe und somit die Verantwortung und sind zudem in der Lage, eventuell nötige Reparatur- und Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.
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